Magazin Meldungen bei der Behörde bis 12.12.2021

Der Countdown läuft: T-11

Nur noch bis zum 12.12.2021 können „lange“ Magazine bei der Behörde auf Altbestand gemeldet werden. Danach gelten diese als Verbotene Gegenstände und fallen unter KAT A.

Bitte beachtet das es bei den Behörden aufgrund Covid19 und Co zu längeren Wartezeiten kommt bei der Terminvergabe. Daher rasch einen Termin vereinbaren und die Magazine melden bevor die Frist abläuft.

  • Folgende Magazintypen (Zentralfeuer) sind betroffen:
  • Magazine Faustfeuerwaffen  + 20 Schuss ( ausgenommen  22 LR )
  •  Magazine Gewehre + 10 Schuss ( ausgenommen  22LR )

Auch Meldungen von Halbautomaten unter 60 cm müssen bis zu diesem Zeitraum erfolgt sein, da diese ansonsten auch als verbotene Waffen gelten und nicht mehr als Altbestand registriert werden können.

 

Das Formular zur Meldung der Magazine ist hier zu finden:

>> Download Formular<<

WERDE TEIL UNSERER SCHÜTZENFAMILIE

Egal ob Anfänger oder Profi – bei uns findest du Kameradschaft, Disziplin und echte Leidenschaft für den dynamischen Schießsport. Jetzt beitreten und gemeinsam wachsen.

Schritt-für-Schritt: So unterstützt ihr unsere Stellungnahme

  1. Klickt auf den Link „Unsere Stellungnahme im Parlament“.
  2. Auf der Parlaments-Homepage seht ihr unsere Stellungnahme.
  3. Zwischen „Stellungnahme“ und „Inhalt“ findet ihr den Link: „Hier können Sie diese Stellungnahme unterstützen.“
  4. Klickt darauf und tragt eure Daten ein: Vor- und Nachname, Akademischer Grad (falls vorhanden), Postleitzahl, Ort und Wohnort.
  5. Klickt auf „Unterstützen“.
  6. Ihr erhaltet eine E-Mail vom Parlament. Bestätigt diesen Link, damit eure Unterstützung gültig wird.
  7. Optional: Wenn ihr nicht möchtet, dass euer Name öffentlich angezeigt wird, setzt beim Ausfüllen den entsprechenden Haken.

Unterstützt unsere Stellungnahme zur Waffengesetz-Novelle

Helft mit, faire und praktikable Regeln für den Schießsport zu erhalten – jede Unterstützung zählt!